Schriftgrösse
   

Bauamt

Albin Mariacher

Albin Mariacher

ist für die Bauangelegenheiten in der Gemeinde zuständig.

T (04874) 5202 - 18, E  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Nächster Bauverhandlungstermin: Mittwoch, 2. Mai 2012 ab 9 Uhr



Für die Berechnung der Wärmedämmung

Für die Berechnung der Wärmedämmung

gelten ab 01.01.2010 vor allem für Neubauten verschärfte Bedingungen, sowohl bei den technischen Bauvorschriften (OIB- Richtlinien) als auch bei den Wohnbauförderungsrichtlinien!

>> Wohnbauförderung 2009 - Tirol >>



LogoLandTirol

Nachträgliche Anmeldung von Freizeitwohnsitzen bis 30. Juni 2014 möglich

Mit der nunmehrigen Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 wurde die Frist zur Anmeldung von Freizeitwohnsitzen, die am 31.12.1993 (dem Vortag des Inkrafttretens   des seinerzeitigen Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, mit dem erstmals eine im  Wesentlichen der heutigen Rechtslage entsprechende Freizeitwohnsitzregelung geschaffen wurde) rechtmäßig (Anmerkung: d.h. für das Gebäude muss es einen Baukonsens – Feststellungsbescheid der Gemeinde oder Baubescheid) bestanden haben, wieder eröffnet.

An sich waren solche Freizeitwohnsitze spätestens bis zum 31. Dezember 1998 anzumelden, anderenfalls die Eigenschaft als Freizeitwohnsitz verloren ging. Es hat sich  jedoch gezeigt, dass ungeachtet dieser mehrjährigen Anmeldefrist tirolweit eine  erhebliche Anzahl ehemals rechtmäßig bestandener Freizeitwohnsitze nicht angemeldet  wurde. Solche Freizeitwohnsitze sollen letztmalig bis zum 30. Juni 2014 angemeldet werden können. (Quelle: Land Tirol)

Ein entsprechendes Formular ist über das Gemeindeamt erhältlich oder kann direkt >> hier heruntergeladen werden >>


Bauherren - Energieberatung

Bauherren - Energieberatung

Der Verein Energie Tirol bietet für Bauherren eine Energieberatung in der Planungsphase an. Die Anmeldung erfolgt am besten zentral über die Zentrale des Vereines in Innsbruck (0512-589913 oder

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.                                                                                         



Eine kleine Checkliste

Eine kleine Checkliste
für Bauangelegenheiten aus der Sicht der Gemeinde:


Nach geltender Tiroler Bauordnung 2001 kann ein Bauvorhaben nur auf einem dafür geeigneten Bauplatz errichtet werden. Dieser Bauplatz ist gekennzeichnet durch eine Grundstücksnummer, dessen Widmung lt. Flächenwidmungsplan der Gemeinde.                     



 

Die Bauherren Mappe

 

 

Die Bauherren Mappe

  • ist eine Kooperation zwischen der Landesregierung, den Gemeinden, den Bankinstituten und dem regionalen Handwerk.
  • dient als kostenloser Ratgeber für den zukünftigen Hausbauer, Sanierer bzw. Einrichter und beinhaltet alle Informationen, die für das jeweilige Bauvorhaben notwendig sind. 
  • enthält Informationen der Bauämter bzw. Zuständigkeitsbereiche, Formulare, Ansuchen, Budgetierungsliste, Bankinstitute, Energie- und Umweltinfos sowie Präsentationen von Planern, Architekten, Baumeistern und Handwerksfirmen aus allen Baubereichen.

Die Bauherrenmappe kann kostenlos über die Gemeinde (Bauamt) angefordert werden. Zusätzlich liegen Anforderungskarten in den meisten Bankinstituten auf.

In dieser Mappe befinden sich Informationen der Gemeinde über Förderungen, Bebauungspläne, Behördenwege, Ansprechpartner, Formulare usw. Außerdem finden sich auch Informationen für die Bauwerber(innen) zu folgenden Inhalten:

  • Tiroler Bauordnung
  • Wohnbauförderung
  • Finanzierung
  • Landesförderungen
  • Energieberatung
  • Abfalltrennung am Bau

Ein wichtiges Anliegen in der Bauherrenmappe ist es, die lokalen Betriebe und ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen.

Die Bauherrenmappe soll helfen, Bau- oder Sanierungsvorhaben möglichst stressfrei abzuwickeln. Zu diesem Zweck befinden sich im Ordner zu beinahe jeder Situation passende Informationen. Diese Informationen behandeln die Themen vom Grundstück bis hin zum fertigen Eigenheim.

Ein Link dazu:  www.bauherrenweb.at

Weitere Informationen im Gemeindeamt, Bauamt bei Herrn Albin Mariacher, Tel.: (04874) 5202-18



Garagen und Stellplätze

Hier finden Sie die Kundmachung zur Garagen- und Stellplätze-Verordnung in der Fassung von 2004: >> Kundmachung (pdf)




Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17

E-Mail: Gemeinde Virgen

Termine

Mai 2012 Juni 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31