Bauamt
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Albin Mariacher ist für die Bauangelegenheiten in der Gemeinde zuständig. T (04874) 5202 - 18, E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Nächster Bauverhandlungstermin: Mittwoch, 2. Mai 2012 ab 9 Uhr |
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Für die Berechnung der Wärmedämmung gelten ab 01.01.2010 vor allem für Neubauten verschärfte Bedingungen, sowohl bei den technischen Bauvorschriften (OIB- Richtlinien) als auch bei den Wohnbauförderungsrichtlinien! |
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Nachträgliche Anmeldung von Freizeitwohnsitzen bis 30. Juni 2014 möglich Mit der nunmehrigen Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 wurde die Frist zur Anmeldung von Freizeitwohnsitzen, die am 31.12.1993 (dem Vortag des Inkrafttretens des seinerzeitigen Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, mit dem erstmals eine im Wesentlichen der heutigen Rechtslage entsprechende Freizeitwohnsitzregelung geschaffen wurde) rechtmäßig (Anmerkung: d.h. für das Gebäude muss es einen Baukonsens – Feststellungsbescheid der Gemeinde oder Baubescheid) bestanden haben, wieder eröffnet. An sich waren solche Freizeitwohnsitze spätestens bis zum 31. Dezember 1998 anzumelden, anderenfalls die Eigenschaft als Freizeitwohnsitz verloren ging. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ungeachtet dieser mehrjährigen Anmeldefrist tirolweit eine erhebliche Anzahl ehemals rechtmäßig bestandener Freizeitwohnsitze nicht angemeldet wurde. Solche Freizeitwohnsitze sollen letztmalig bis zum 30. Juni 2014 angemeldet werden können. (Quelle: Land Tirol) Ein entsprechendes Formular ist über das Gemeindeamt erhältlich oder kann direkt >> hier heruntergeladen werden >> |
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Bauherren - Energieberatung Der Verein Energie Tirol bietet für Bauherren eine Energieberatung in der Planungsphase an. Die Anmeldung erfolgt am besten zentral über die Zentrale des Vereines in Innsbruck (0512-589913 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
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Eine kleine Checkliste
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Die Bauherren Mappe
Die Bauherrenmappe kann kostenlos über die Gemeinde (Bauamt) angefordert werden. Zusätzlich liegen Anforderungskarten in den meisten Bankinstituten auf.
Ein wichtiges Anliegen in der Bauherrenmappe ist es, die lokalen Betriebe und ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Weitere Informationen im Gemeindeamt, Bauamt bei Herrn Albin Mariacher, Tel.: (04874) 5202-18 |
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Garagen und Stellplätze |
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Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17
E-Mail: Gemeinde Virgen

