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Schüler- und Lehrlingsbeihilfen

Wer fördert was

Aus- und Weiterbildung kostet. Aber wer hilft bei der Finanzierung, wer fördert was und unter welchen Voraussetzungen? Oft ist es schwer durchschaubar. In einer Broschüre der Arbeiterkammer Tirol ist nachzulesen, wo es für welche Bildungsmaßnahmen finanzielle Unterstützungen gibt.

Neben Förderungen von Bund, Land und Kammern findet man zudem sonstige Stipendien im Rahmen von Stiftungen. Die Broschüre enthält Informationen über die Beihilfen-voraussetzungen und die Beihilfenhöhen. Weiters lohnt es sich, die AK-Hinweise zu lesen. In der Broschüre sind auch die Kontaktadressen der jeweiligen Förderstellen angeführt. Aufgrund laufender Richtlinienänderungen wird von der AK Tirol darauf hingewiesen, dass nähere Informationen direkt von den zuständigen Stellen bezogen werden sollen.

Hier kommen Sie zur Broschüre >> Wer fördert was?


Heim- und Schulbeihilfe des Bundes

Ab der 10. Schulstufe kann beim Bund um Schulbeihilfe bzw. bei auswärts wohnenden Schülern auch um Heimbeihilfe angesucht werden (einkommensabhängig).


Schulfahrtbeihilfe

Anspruch um Schulfahrtbeihilfe haben Personen für Kinder, für die ihnen Familienbeihilfe gewährt wird:  >> Formular Beih85 (pdf)


Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Anspruch um Fahrtenbeihilfe für Lehrling haben Personen für Kinder, für die ihnen Familienbeihilfe gewährt oder ausgezahlt wird :

>> Formular Beih94 (pdf)


Heimfahrtbeihilfe

Lehrlinge, die als BerufsschülerInnen in einem Internat wohnen und nur an den Wochenenden nach Hause fahren, können im nachhinein beim Finanzamt um eine Fahrtkostenbeihilfe ansuchen. Diese Beihilfe gebührt auch SchülerInnen, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Heimatortes eine Unterkunft bewohnen. Die Antragstellung erfolgt am Ende des Schuljahres.

Lehrlingsförderungszuschuss des Landes Tirol

gibt es für Lehrlinge aus Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen. Die Antragstellung erfolgt am Anfang jeden Lehrjahres. Hier finden Sie

>> den Antrag (pdf) >> und die >> Richtlinien (pdf).


Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol

Besondere schulische und betriebliche Leistungen ab dem 2. Lehrjahr werden mit der Begabtenförderung belohnt (z.B. Berufsschulzeugnis mit max. zwei "Gut" oder ausgezeichnete LAP). Hier finden Sie die 

>> Richtlinien (pdf) und den >> Antrag (pdf).


Stipendium bzw. Lehrausbildungsbeihilfe der Arbeiterkammer Tirol

Bezugsberechtigt sind Lehrlinge, deren Eltern AK-Mitglieder sind und über ein geringes Haushaltseinkommen verfügen. Einreichfrist für die Antragstellung ist vom 1. September bis 31. März. Hier finden Sie den  >> Antrag (pdf).


Antragsformulare

für die Lehrlingsförderungen und Fahrtenbeihilfe sind im Gemeindeamt erhältlich, jene für die Schul- bzw. Heimbeihilfen des Bundes und der Landesgedächtnisstiftung erhalten die Schüler in den Schulen.

Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17

E-Mail: Gemeinde Virgen